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Kennzeichen BD — Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt, Bundesregierung, Bundesministerien, Bundesfinanzverwaltung (z. B. Zoll) und Bundesverfassungsgericht[2]

Kurz gesagt

BD ist das Unterscheidungszeichen für Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt, Bundesregierung, Bundesministerien, Bundesfinanzverwaltung (z. B. Zoll) und Bundesverfassungsgericht[2]. Es handelt sich um einen Zulassungsbezirk.

Unterscheidungszeichen
BD
Region
Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt, Bundesregierung, Bundesministerien, Bundesfinanzverwaltung (z. B. Zoll) und Bundesverfassungsgericht[2]
Art
Zulassungsbezirk

Wer ein Fahrzeug im Bereich Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt, Bundesregierung, Bundesministerien, Bundesfinanzverwaltung (z. B. Zoll) und Bundesverfassungsgericht[2] zulässt, erhält in der Regel ein Kennzeichen mit dem Kürzel BD. Für die Zulassung werden Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, ein gültiger Versicherungsnachweis und der Personalausweis benötigt.

Nachschlagen und Kombinationen verstehen: Kennzeichen-Finder · Aufbau eines Kennzeichens

Weitere Kürzel mit B

Häufige Fragen

Kann ich mit BD ein Wunschkennzeichen bekommen?

Ja, sofern die gewünschte Buchstaben- und Zahlenkombination im Bezirk Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt, Bundesregierung, Bundesministerien, Bundesfinanzverwaltung (z. B. Zoll) und Bundesverfassungsgericht[2] noch frei und zulässig ist. Die Zulassungsstelle zeigt das verbindlich an.

Muss ich in Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt, Bundesregierung, Bundesministerien, Bundesfinanzverwaltung (z. B. Zoll) und Bundesverfassungsgericht[2] das Kennzeichen BD führen?

Bei Zulassung im Bereich Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt, Bundesregierung, Bundesministerien, Bundesfinanzverwaltung (z. B. Zoll) und Bundesverfassungsgericht[2] wird BD vergeben. Durch die Kennzeichenliberalisierung sind teils auch frühere Kürzel des Bezirks weiter wählbar.

Quelle: amtliche Liste der Kfz-Unterscheidungszeichen. Für die Zulassung selbst ist die zuständige Kfz-Zulassungsstelle maßgeblich.