Kennzeichen GL — Rheinisch-Bergischer Kreis
Kurz gesagt
Fahrzeuge aus Rheinisch-Bergischer Kreis tragen das Kennzeichen GL. Es handelt sich um einen Zulassungsbezirk.
- Unterscheidungszeichen
- GL
- Region
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Art
- Zulassungsbezirk
Ein Kennzeichen setzt sich aus dem Unterscheidungszeichen und der frei wählbaren Erkennungsnummer zusammen. Das Kürzel GL verweist auf den Zulassungsbezirk Rheinisch-Bergischer Kreis. Ob eine bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombination noch frei ist, prüft die zuständige Zulassungsstelle.
Nachschlagen und Kombinationen verstehen: Kennzeichen-Finder · Aufbau eines Kennzeichens
Weitere Kürzel mit G
- G — Stadt Gera
- GA — Altmarkkreis Salzwedel
- GAN — Landkreis Northeim
- GAP — Landkreis Garmisch-Partenkirchen
- GC — Landkreis Zwickau
- GD — Ostalbkreis
- GDB — Landkreis Nordwestmecklenburg ohne die Stadt Wismar
- GE — Stadt Gelsenkirchen
- GEL — Kreis Kleve
- GEO — Landkreis Haßberge
- GER — Landkreis Germersheim
- GF — Landkreis Gifhorn
Häufige Fragen
Wofür steht das Kennzeichen GL?
Das Unterscheidungszeichen GL steht für Rheinisch-Bergischer Kreis (Zulassungsbezirk).
Muss ich in Rheinisch-Bergischer Kreis das Kennzeichen GL führen?
Bei Zulassung im Bereich Rheinisch-Bergischer Kreis wird GL vergeben. Durch die Kennzeichenliberalisierung sind teils auch frühere Kürzel des Bezirks weiter wählbar.
Quelle: amtliche Liste der Kfz-Unterscheidungszeichen. Für die Zulassung selbst ist die zuständige Kfz-Zulassungsstelle maßgeblich.