Begleitetes Fahren (BF17)
Definition
Die Möglichkeit, ab 17 Jahren mit eingetragener Begleitperson Auto zu fahren.
Weitere Begriffe
- Zulassungsbezirk
- Unterscheidungszeichen
- Wunschkennzeichen
- Kennzeichen reservieren
- Saisonkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Rotes Kennzeichen
- E-Kennzeichen
- H-Kennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- Feinstaubplakette
- Kfz-Steuer
Allgemeine Erläuterung ohne Rechtsberatung. Verbindlich sind die Auskünfte der zuständigen Behörde.