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Punkte in Flensburg: So funktioniert das Fahreignungsregister

Veröffentlicht am 8. Oktober 2026 · geprüft am 17. September 2026 · Redaktion

Punkte in Flensburg: So funktioniert das Fahreignungsregister

Verkehrsverstöße werden im Fahreignungsregister in Flensburg mit einem bis drei Punkten erfasst. Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Punkte verfallen nach festen Fristen, unabhängig vom Punktestand.

📋 Kurz zusammengefasst

Das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt erfasst Verkehrsverstöße gestuft: ein Punkt für gewöhnliche Ordnungswidrigkeiten, zwei Punkte für grobe Verstöße oder Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot, drei Punkte für Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis. Bei acht Punkten folgt der Entzug. Vorher gibt es gestufte Maßnahmen: Ermahnung bei vier bis fünf Punkten, Verwarnung bei sechs bis sieben Punkten.

Wie viele Punkte gibt es wofür?

Ein Punkt steht für gewöhnliche Ordnungswidrigkeiten, zwei Punkte für besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten oder solche mit Fahrverbot, drei Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis.

Nicht jeder Verstoß bringt Punkte — kleinere Verstöße unterhalb einer bestimmten Bußgeldgrenze werden nur mit einem Verwarnungsgeld geahndet und nicht im Register erfasst. Punkte gibt es erst ab einer bestimmten Schwere.

Was passiert bei welchem Punktestand?

Bei vier bis fünf Punkten erfolgt eine gebührenpflichtige Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten eine Verwarnung, bei acht Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis.

Das gestufte System soll frühzeitig warnen. Ab acht Punkten gilt man als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen; die Fahrerlaubnis wird entzogen und kann erst nach einer Sperrfrist neu beantragt werden, oft verbunden mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.

💡 Gut zu wissen

Bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten kann freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht werden, das einmalig den Abbau eines Punktes ermöglicht — allerdings nur alle fünf Jahre und nicht ab sechs Punkten. Das Seminar ersetzt keine Buße, sondern reduziert nur den Punktestand geringfügig.

Wann verfallen Punkte?

Punkte verfallen nach festen Fristen je nach Schwere des Verstoßes — zweieinhalb Jahre bei einem Punkt, fünf Jahre bei zwei Punkten, zehn Jahre bei drei Punkten — unabhängig vom übrigen Punktestand.

Anders als früher wird jeder Punkt einzeln nach seiner eigenen Frist gelöscht; neue Punkte verlängern die Tilgung bestehender Punkte nicht mehr. Den aktuellen Stand kann man kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen.

✓ Das Wichtigste in Kürze

  • Ein bis drei Punkte je nach Schwere des Verstoßes
  • Acht Punkte führen zum Entzug der Fahrerlaubnis
  • Ermahnung bei 4-5, Verwarnung bei 6-7 Punkten
  • Fahreignungsseminar baut einmalig alle fünf Jahre einen Punkt ab (nur bis 5 Punkte)
  • Punkte verfallen einzeln nach fester Frist, unabhängig vom Gesamtstand

Häufige Fragen

Wie frage ich meinen Punktestand ab?

Kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt, online mit Personalausweis und Online-Ausweisfunktion oder schriftlich.

Verlängern neue Punkte die Tilgung alter Punkte?

Nein, seit der Reform wird jeder Punkt einzeln nach seiner eigenen Frist gelöscht.

Bekomme ich für zu schnelles Fahren immer Punkte?

Nein, erst ab einer bestimmten Geschwindigkeitsüberschreitung; kleinere Verstöße kosten nur ein Verwarnungsgeld.

Quellen

  • Kraftfahrt-Bundesamt, Fahreignungsregister · kba.de · Punktesystem, Maßnahmenstufen und Tilgungsfristen.

Punkte bei Fahranfängern in der Probezeit

In der zweijährigen Probezeit nach dem Ersterwerb der Fahrerlaubnis wirken sich Verstöße stärker aus als danach.

Wird in der Probezeit ein schwerwiegender Verstoß begangen, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre, und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet. Das Punktesystem gilt zusätzlich und unabhängig davon. Fahranfänger sollten deshalb besonders auf Verstöße achten, die schon einen Punkt und ein Aufbauseminar nach sich ziehen können.

Punkte in Flensburg im Lexikon · MPU

Redaktion: Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und geprüft. Fachliche Angaben tragen ein Stand-Datum; Korrekturen kennzeichnen wir sichtbar.

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