Auto anmelden: Diese Unterlagen brauchst du
Veröffentlicht am 20. September 2026 · geprüft am 21. September 2026 · Redaktion

Für die Zulassung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle braucht man Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, einen gültigen Versicherungsnachweis (eVB-Nummer), den Nachweis der Hauptuntersuchung und bei einem Gebrauchtwagen den Kaufvertrag. Vieles lässt sich inzwischen auch online erledigen.
Zur Anmeldung eines Fahrzeugs gehören: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eine eVB-Nummer als Versicherungsnachweis, der HU-Nachweis und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Neuwagen bringen die Papiere über den Händler mit, beim Gebrauchtwagen kommen Kaufvertrag und gegebenenfalls die alten Kennzeichen dazu.
Welche Unterlagen brauche ich zur Zulassung?
Kern sind der Identitätsnachweis, die beiden Teile der Zulassungsbescheinigung, die eVB-Nummer der Versicherung, der gültige HU-Nachweis und das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
Die eVB-Nummer ist eine siebenstellige Bestätigung der Versicherung, die man vor dem Termin bei seinem Kfz-Versicherer anfordert. Ohne gültige Hauptuntersuchung wird ein Gebrauchtwagen nicht zugelassen — der Nachweis steht auf dem letzten HU-Bericht.
Kann ich mein Auto online anmelden?
Ja, die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) erlaubt für viele Vorgänge die Zulassung, Ummeldung oder Abmeldung vollständig online.
Voraussetzung ist meist ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und die entsprechende Auslesemöglichkeit. Die Kennzeichen und Plaketten werden nach der Online-Zulassung per Post zugeschickt oder bei manchen Anbietern direkt bereitgestellt.
Ein häufiger Stolperstein: Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) dokumentiert die Eigentumsverhältnisse und ist bei einem Gebrauchtwagenkauf unbedingt im Original zu übergeben. Fehlt sie, kann das Fahrzeug nicht umgeschrieben werden. Wer ein Fahrzeug kauft, sollte vor der Übergabe prüfen, dass beide Teile der Zulassungsbescheinigung vorliegen.
Was kostet die Zulassung?
Die reinen Zulassungsgebühren liegen im niedrigen zweistelligen Bereich; dazu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder und gegebenenfalls für ein Wunschkennzeichen.
Die genaue Höhe unterscheidet sich je nach Vorgang und Zulassungsstelle. Die Kennzeichenschilder selbst werden meist bei einem Prägedienst in der Nähe der Zulassungsstelle angefertigt.
- Nötig: Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eVB-Nummer, HU-Nachweis, SEPA-Mandat
- eVB-Nummer vorab bei der Kfz-Versicherung anfordern
- Gebrauchtwagen: zusätzlich Kaufvertrag und alte Kennzeichen
- Online-Zulassung (i-Kfz) für viele Vorgänge möglich, meist mit eID
- Zulassungsbescheinigung Teil II beim Gebrauchtwagenkauf immer im Original übergeben
Häufige Fragen
Was ist eine eVB-Nummer?
Die elektronische Versicherungsbestätigung — ein Code, den die Kfz-Versicherung ausstellt und der die Zulassung freigibt.
Kann jemand anderes mein Auto für mich anmelden?
Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht und den Ausweisdokumenten beider Personen kann eine dritte Person die Zulassung übernehmen.
Brauche ich für die Ummeldung nach Umzug neue Kennzeichen?
Nicht zwingend — bei einem Umzug lässt sich das Kennzeichen in vielen Fällen behalten. Die Zulassungsstelle informiert über die Möglichkeiten.
Quellen
- Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrzeugzulassung · kba.de · Ablauf und Unterlagen der Kfz-Zulassung.
- i-Kfz, internetbasierte Fahrzeugzulassung · bmdv.bund.de · Online-Verfahren für Zulassung, Um- und Abmeldung.
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