Führerschein umtauschen 2026: Fristen, Kosten, Ablauf
Veröffentlicht am 26. September 2026 · geprüft am 17. September 2026 · Redaktion

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19. Januar 2033 in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Umtausch läuft gestaffelt: Die nächste Frist ist der 19. Januar 2027 für Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004.
Der Pflichtumtausch betrifft rund 43 Millionen Dokumente und läuft in Stufen. Bei alten Papierführerscheinen (grau oder rosa) entscheidet das Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr in Feld 4a. Die Gebühr beträgt bundeseinheitlich 26,50 Euro. Der Umtausch ist ein reiner Dokumententausch — keine neue Prüfung, kein Sehtest, keine ärztliche Untersuchung. Rechtsgrundlage ist § 24a FeV mit Anlage 8e.
Wer muss wann umtauschen?
Bei Papierführerscheinen richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen nach dem Ausstellungsjahr aus Feld 4a auf der Vorderseite.
Stand 2026 sind alle Papierführerschein-Fristen abgelaufen — mit einer Ausnahme: Wer vor 1953 geboren ist, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Bei den Kartenführerscheinen endete die Frist für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 am 19. Januar 2026, die nächste offene Stufe ist der 19. Januar 2027 für die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für den Umtausch werden der alte Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt.
Wurde der Führerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt, verlangt die Behörde zusätzlich eine Karteikartenabschrift von der ursprünglich ausstellenden Stelle. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz — je nach Ort das Straßenverkehrsamt oder das Bürgeramt.
Wer die persönliche Frist verstreichen lässt, verliert die Fahrerlaubnis nicht — die bleibt bestehen. Das alte Dokument ist dann aber ungültig, und es droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Im Ausland kann ein ungültiges Dokument deutlich unangenehmere Folgen haben, etwa bei einer Kontrolle oder im Schadensfall.
Was kostet der Umtausch und wie lange dauert er?
Die Gebühr beträgt bundeseinheitlich 26,50 Euro; bei Direktversand durch die Bundesdruckerei können optional weitere Kosten anfallen.
In Großstädten sollte man mit einer Terminwartezeit von mehreren Wochen rechnen und frühzeitig buchen. Der neue Führerschein wird nach dem Termin ausgestellt und ist dann auf 15 Jahre befristet — diese Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis.
- Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis 19.01.2033 getauscht werden
- Nächste Frist: 19.01.2027 für Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 2002-2004
- Papierführerschein: Geburtsjahr zählt · Kartenführerschein: Ausstellungsjahr (Feld 4a)
- Gebühr bundeseinheitlich 26,50 Euro, reiner Dokumententausch ohne Prüfung
- Frist verpasst: Fahrerlaubnis bleibt, aber Dokument ungültig und 10 Euro Verwarnungsgeld
Häufige Fragen
Verliere ich beim Umtausch Fahrklassen?
Nein. Alte Klassen werden nach Anlage 3 FeV in die neuen EU-Klassen umgeschrieben, teils sogar mit erweiterten Berechtigungen.
Muss ich zum Umtausch einen Sehtest machen?
Nein, der reine Pflichtumtausch verlangt keinen Sehtest und keine ärztliche Untersuchung.
Wo finde ich das Ausstellungsdatum auf dem Kartenführerschein?
In Feld 4a auf der Vorderseite, direkt unter dem Lichtbild — nicht zu verwechseln mit Feld 10 auf der Rückseite.
Quellen
- Bundesregierung, FAQ Führerschein-Umtausch · bundesregierung.de · Fristen, Unterlagen und Folgen des Pflichtumtauschs.
- ADAC, Fristen Führerschein-Umtausch · adac.de · Staffelung nach Geburts- und Ausstellungsjahr, Anlage 8e FeV.
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